Am Arbeitsplatz lauern auch heute noch viele Gefahren – und nicht jede ist auf den ersten Blick als solche zu erkennen. Doch jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter vor Risiken – und somit vor Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen – am Arbeitsplatz zu schützen. Es drohen harte Sanktionen, wenn Vorschriften des Arbeitsschutzes nicht eingehalten werden.
Wir nehmen Sie an die Hand und unterstützen Sie systematisch bei dem Aufbau und der Organisation Ihres Arbeitsschutzes. Die Ausgestaltung der betriebsärztlichen Tätigkeiten obliegt dem Betriebsarzt und basiert auf der Risikoanalyse des Betriebes. Auf Grundlage dieser Risikoanalyse werden Inhalt und Frequenz der Visiten bedarfsgerecht festgelegt. Unnötige Visiten werden hierdurch vermieden. Eine verpflichtende gesundheitliche Überwachung ist nur dann gegeben, wenn sich aus der Bewertung physikalische, chemische und / oder biologische Risiken ergeben, die einen gesetzlich definierten Schwellenwert überschreiten.
Unsere Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz sind an den gesetzlichen Anforderungen ausgerichtet und haben das Ziel, die Beschäftigten gesund zu erhalten und vor technischen Risiken zu schützen. Die Grundlage der betriebsärztlichen Betreuung ist das GvD 81/2008 (Art.25 und Art. 41) und weitere relevante gesetzliche Bestimmungen betreffend den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die Arbeitsmedizin, die Arbeitssicherheit und die Gefährdungsbeurteilung bilden dabei das "Herzstück" des Arbeitsschutzes.